Beschränkung auf 30 km/h Höchstgeschwindigkeit
Grund: Erhebliche Gefährdung von Leben und Gesundheit von Kindern, Senioren, Versehrte und Anwohnern als Fußgänger und Radfahrer durch fehlen der Mindestbreite von Straßen und Bürgersteigen und auch gänzliches fehlen von Bürgersteigen sowie Unübersichtlichkeit durch natürliche Straßenführung innerhalb des Ortes
Schwerpunkte: Hauptstraße, Friedenstraße und Dorfanger(Langes Ende)
Begründung: Hohes Sicherheitsrisiko durch erhöhte Unfallgefahr als Bedrohung für die körperliche Unversehrtheit
- Hohe Geschwindigkeiten und Breite der Fahrzeuge,
- Lärmbelastungen der Anwohner,
- Staub und Feinstaubbelastung der Anwohner
- höhere Belastungen der Straßen durch Schwerverkehr (landwirtschaftl. Fahrzeuge, LKW, Müllentsorgung)
Rechtliche Möglichkeiten der Anordnung von innerörtlichem Tempo 30
Eine Orientierungshilfe für Kommunen und Anwohnende –
von Rechtsanwalt Professor Dr. Remo Klinger
und Rechtsanwältin Dr. Silvia Ernst
GEULEN & KLINGER Rechtsanwälte
Lösung: Die einfachste Möglichkeit wäre Zone 30 und bedarf nur 4 Schilder an den Ortseingängen
Eine Tempo-30-Zone kann aus folgenden Gründen eingerichtet werden:
- Erhöhung der Verkehrssicherheit (insbesondere Schulwegsicherheit)
- Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität (z. B. durch weniger Straßenverkehrslärm und Luftverschmutzung)
Nächste Schritte
Unterschriftensammlung von Anwohnern und Betroffene
Für Hinweise sowie Vorschläge zur Verbesserung bin ich offen. Kontakt über die Whatsappgruppe Goßmarer Miteinander, Kontaktformular oder auch als Kommentar unter dieser Seite.